Von der Anlagenplanung bis zur Stromvermarktung: Maßanfertigung aus einer Hand
Betreiber von neuen Solaranlagen müssen seit der Einführung des neuen EEG 2017 ab einer Anlagengröße von 100 kWp den nicht selbst verbrauchten Strom direkt vermarkten, z.B. über die Strombörse. Unternehmen, die sich mit Solarstrom nachhaltiger und wettbewerbsfähiger aufstellen wollen, erhalten von Qcells erstmals die komplette Energielösung aus einer Hand.
Qcells ist der One-Stop-Shop für alle Komponenten der Solaranlage, die Stromvermarktung, den Messstellenbetrieb sowie die Fernsteuerung. Und das kurzfristig für Neu- und Bestandsanlagen schon ab 100 kWp, mit oder ohne Eigenverbrauch. Das spart Ihnen Zeit und Ressourcen.
Angebotene Services, Fristen und Verträge Sie haben die Auswahl zwischen verschiedenen Paketen und Services
Qcells Pakete und Services | Enthaltene Kosten |
KOMPLETTPAKET Direktvermarktung über Qcells + DV-Schnittstelle + Monitoring | Einmalige Bereitstellungsgebühr für den Datenlogger inkl. Direktvermarktungsschnittstelle, All-Net LTE Router und den dazugehörigen Netzteilen |
Monatliche Kosten (Mietgebühr für Hardware, LTE Gebühren für Datenkommunikation, Direktvermarktung - max. 500 MB/Monat*) Monatliche Gebühr für die Direktvermarktung | |
Monatliche Kosten für die Portal Nutzung Q.LOG Vision | |
UPGRADE PAKET (Für bestehende Anlagen mit vorhandenem Datenlogger) | Einmalige Kosten für die Installation der Fernsteuerbarkeit und des Messstellenbetriebes |
Monatliche Gebühr für die Direktvermarktung Monatliche Gebühr für den Messstellenbetrieb und Fernsteuerbarkeit** | |
EINZELSERVICE | Monatliche Gebühr für die Direktvermarktung |
*Datenverbrauch größer 500 MB/Monat wird mit 0,05 € je MB berechnet.
**Gebühren des Netzbetreibers für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung entfallen. Messstellenbetrieb für die PV-Erzeugung nicht inkludiert. Keine zusätzlichen Gebühren für die Datenübertragung via Mobilfunk. Sollten an der Messstelle mehrere Einzelanlagen angeschlossen sein, welche durch mehrere Fernwirktechnikeinheiten/ Funkrundsteuerempfänger des Netzbetreibers gesteuert werden, wird eine entsprechende Anzahl an Fernsteuerungen von Qcells benötigt. Die Installation für die erste Fernsteuerung ist inklusive. Für jedes weitere Modul fallen für Installation und Betrieb Kosten an.
Fristen für Bestandsanlagen
Bestandsanlagen sind bereits in der Vermarktung bei einem anderen Direktvermarktungsdienstleister oder befinden sich in der Ausfallvergütung. Im Falle eines Direktvermarkterwechsels müssen die Verträge spätestens 11 Werktage vor Monatsende bei Qcells eingegangen sein, damit die Direktvermarktung zum Beginn des folgenden Monats starten kann. Verträge für Anlagen aus der Ausfallvergütung müssen Qcells mindestens sechs Werktage vor Monatsende vorliegen. Die Fernsteuerbarkeit durch Qcells, als Direktvermarkter, muss bei Start der Vermarktung gewährleistet sein, um die Marktprämie zu erhalten.
Fristen für Neuanlagen
Die Verträge müssen spätestens fünf Werktage vor Monatsende bei Qcells vorliegen, damit die Direktvermarktung zum Beginn des übernächsten Monats starten kann. Die Fernsteuerbarkeit durch Qcells muss bei Inbetriebnahme gewährleistet sein, um die Marktprämie zu erhalten.
Direktvermarktung von PV-Anlagen
Sie möchten die Direktvermarktung von PV-Anlagen durch Qcells beauftragen?
Wenden Sie sich dazu bitte an unser Service Team. Wir beraten Sie gern umfassend zu Ihren Möglichkeiten.
Fragen rund um die Direktvermarktung
Was ist Direktvermarktung?
Direktvermarktung bezeichnet den direkten Verkauf des ins öffentliche Netz eingespeisten Stroms über einen Direktvermarkter. In den meisten Fällen ist der Handelsplatz die EPEX Spot als Spotmarkt der EEX. Als Ihr Direktvermarkter übernehmen wir gern alles weitere für Sie, d.h. die Anmeldung Ihrer Anlage zur Direktvermarktung und den Handel der Strommengen am Markt.
Wer muss und wer kann direkt vermarkten?
Seit 2016 ist die Direktvermarktung für Neuanlagen ab 100 kWp (vorher, seit 1.8.2014, ab 500 kWp) gesetzlich verpflichtend (verpflichtende Direktvermarktung). Anlagen dieser Größenklasse erhalten nicht mehr automatisch einen Einspeisetarif sondern eine Vergütung, die sich aus Erlösen aus der Stromvermarktung und einer Zahlung des Netzbetreibers aus dem EEG-Umlagetopf (Marktprämie) zusammensetzt. Sollten Anlagenbetreiber der gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, verringern sich ihre Ansprüche gemäß §52 EEG 2017 (Erneuerbare-Energien-Gesetz).
Kleinere und ältere Bestandsanlagen können zwischen Einspeisetarif und Direktvermarktung wählen (optionale Direktvermarktung). Durch den Wechsel in die Direktvermarktung können sich Anlagenbetreiber hier bereits auf die Zeit nach einer EEG-Förderung vorbereiten. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Vermarktung und übernehmen u.a. Bilanzkreismanagement, Kommunikation mit dem Netzbetreiber, Konfiguration der Direktvermarkterschnittstelle, Prognose und Abrechnung.
Grundsätzlich können Sie Ihrer Bestandsanlage in die Direktvermarktung wechseln, unabhängig von ihrer installierten Leistung und dem Inbetriebnahmezeitpunkt. Prüfen Sie mit uns, ob sich das Direktvermarktungsmodell für Sie lohnt.
Wie setzt sich die Vergütung zusammen?
Die Höhe der Vergütung von Anlagen in der Direktvermarktung setzt sich zusammen aus Erlösen aus der Vermarktung des eingespeisten Stroms sowie der Marktprämie.
1. Erlöse aus der Stromvermarktung:
- Monatsmarktwert: Der Monatsmarktwert ist der Monatsdurchschnitt der stündlichen Spotmarktpreise (EPEX Spot) multipliziert mit einem energieträgerspezifischen Faktor. Der Marktwert eines Monats wird monatlich von den deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer Informationsplattform www.netztransparenz.de veröffentlicht.
- Stundenkontrakte: Darunter versteht man die stündlichen Börsenpreise für gehandelten Strom z. B. am Spotmarkt der EPEX Spot.
2. Marktprämie:
Die Marktprämie wird vom Netzbetreiber aus dem EEG-Umlagetopf an den Anlagenbetreiber ausgezahlt, der entweder zur Direktvermarktung verpflichtet ist oder freiwillig daran teilnimmt (optionale Direktvermarktung). Die Marktprämie ist die Differenz zwischen dem Monatsmarktwert und dem „Anzulegenden Wert“ einer spezifischen Anlage. Um die Marktprämie zu erhalten, muss der Betreiber unter § 20 EEG 2017 festgelegte Bedingungen einhalten, u.a. dass seine Anlage vom Direktvermarkter ferngesteuert werden kann.
3. Managementprämie
Die Managementprämie wird vom Netzbetreiber an Betreiber von Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor EEG 2017) gezahlt, als Ausgleich für höhere Risiken und Aufwände im Vergleich zum Bezug der Einspeisevergütung, z. B. für Handelstätigkeiten und Einspeiseprognosen. Für Anlagen mit Inbetriebnahme seit EEG2017 ist die Managementprämie in die Marktprämie inkludiert.
Was ist der „Anzulegende Wert“?
Der „Anzulegende Wert“ wird quartalsweise von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Mit ihm wird die Marktprämie als Differenz zwischen „Anzulegendem Wert“ und „Monatsmarktwert“ berechnet. Die Höhe der „Anzulegenden Werte“ (Degression oder Erhöhung im Vergleich zum Vorquartal) hängt von der installierten PV-Leistung des vorhergehenden im Vergleich zum Zubauziel der Bundesregierung ab. Ähnlich dem Einspeisetarif ist der Anzulegende Wert über 20 Jahre EEG-Förderung für eine Anlage gültig.
Was ist verpflichtende Fernsteuerbarkeit?
Seit 2014 müssen Anlagen vom Direktvermarkter fernsteuerbar sein, damit der Betreiber Anspruch auf die Marktprämie hat. Mit der entsprechenden Fernwirktechnik soll der Direktvermarkter im Stand sein, die Produktionsleistung einer Anlage z. B. bei Gefahr negativer Börsenpreise jederzeit herunterzuregeln und die Ist-Einspeisung einer Anlage abrufen zu können. Grundsätzlich ist der Betreiber für die Installation und das Fuktionieren der Fernwirktechnik ab dem zweiten Betriebsmonat verantwortlich. Vorteil der Direktvermarktung mit Qcells ist es, dass unser System mit jeglicher am deutschen Markt erhältlichen Fernwirktechnik kompatibel ist. Sie wollen sich gar nicht selbst um die Hardware kümmern: Kein Problem. Bei uns erhalten Sie diese vorkonfiguriert und installiert aus einer Hand. Denn Qcells ist der One-Stop-Shop für die Direktvermarktung Ihrer PV-Anlage.
Über Qcells
Qcells entwickelt und liefert alles, um Solarenergie selbst zu erzeugen. Wir betreiben ein internationales Zentrum für Technologie und Innovation im mitteldeutschen Bitterfeld-Wolfen. Qcells Direktvermarktung ist unsere Antwort auf Ihre Nachfrage nach einer lukrativen Umsatzquelle.