Auftrag zur Direktvermarktung von PV-Anlagen über 750kWp

  • 1. Vertragsinformationen
  • 2. Angaben zur PV-Anlage
  • 3. Vertragsbedingungen
  • 4. Vollmacht
  • 5. Betreiberunterlagen
Das Absenden des Formulars stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages mit Q CELLS dar. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben tritt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung durch Q CELLS in Kraft, ohne dass es Ihrer zusätzlichen Zustimmung bedarf.
Mit
Hanwha Q CELLS GmbH
OT Thalheim
Sonnenallee 17 – 21
06766 Bitterfeld-Wolfen
Deutschland,
vertreten durch die Geschäftsführung

- nachfolgend auch als "Q CELLS" bezeichnet -

Hiermit stelle ich an Q CELLS zu den Allgemeinen Vermarktungsbedingungen (AVB) den nachfolgenden Antrag auf Direktvermarktung folgender Photovoltaik-Anlage durch Q CELLS. Änderungen der AVB und/oder vom Text dieses Auftrags abweichende Vertragsbedingungen sind nicht gültig. Vertragspartner ist Q CELLS. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch Q CELLS zustande, die spätestens 14 Tage nach Erteilung des Auftrags zu erfolgen hat.

- nachfolgend auch als „Betreiber“ bezeichnet -
- Q CELLS und Betreiber werden nachstehend gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet -
Kategorie*

Erstmalige Inbetriebnahme der Anlage


PRÄAMBEL

Dieser Auftrag wird zum Zwecke der Vermarktung der in § 2 dieses Vertrages näher bestimmten PV-Anlage zu den Allgemeinen Vermarktungsbedingungen von Q CELLS gestellt. Dieser Auftrag ist für jede technische Erzeugungseinheit (z. B. PV-Anlage) separat zu stellen.

§ 1. Vergütung der Direktvermarktung durch Q CELLS

Anlage über 750 kWp

Meine Erzeugungsanlage hat eine installierte Leistung von über 750 kWp.
Die mit Q CELLS vereinbarte Vergütung beträgt
* Pflichtfeld
** zzgl. MWSt

§2 Angaben zu der zu vermarktenden PV-Anlage

2.1 Notwendige Informationen zu der zu vermarktenden TE

TE = technische Einheit

Netzseitige Spannungsebene des Netzanschlusses

Bitte wählen Sie aus, welche ID/Nummer Sie für die Anmeldung Ihrer Anlage zur Hand haben (Marktlokations-ID bevorzugt) und geben diese im Feld darunter entsprechend an.
Q CELLS ist berechtigt weitere Daten über die Anlage und ihren Betrieb nach Vertragsschluss anzufordern.
Dies kann auch auf elektronischen Weg (z. B. Excel-Datei) erfolgen.

Zeitpunkt Bilanzkreiswechsel

Die An-/Ummeldung der TE durch Q CELLS soll erfolgen
Inbetriebnahme und Testbetrieb: Soweit die zu vermarktende Anlage oder Teile davon, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht in Betrieb sind, ist der Betreiber verpflichtet, Q CELLS mindestens 6 Werktage vor Inbetriebnahme der Anlage oder Anlagenteile hierüber zu informieren. Findet vor der dauerhaften Inbetriebnahme der Anlage ein Testbetrieb statt, dann ist der Betreiber ebenso verpflichtet, die Testphasen gegenüber Q CELLS innerhalb der gleichen Frist anzukündigen. Unterbleibt eine Information über Testphasen oder Inbetriebnahme, dann ist Q CELLS an der Vermarktung gehindert und ist nicht zur Vergütung der von der Anlagen oder den Anlagenteilen eingespeisten Energie verpflichtet.

2.2 Für die Regelung mit der Fernwirkeinheit erforderliche Informationen

Ansprechpartner bei Störungen
(Darf jederzeit benachrichtigt werden, wenn Q CELLS eine Störung der technischen Einheit feststellt.)

Ansprechpartner vor Ort

2.3 Notwendige Angaben für PV-Anlagen

Ausrichtungswinkel*
°
Neigungswinkel*
°
* Pflichtfeld

§ 3 Wirksamkeit, Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten zuzüglich dem Zeitraum, der zwischen wirksamen Vertragsschluss und Start der tatsächlichen Vermarktung der TE liegt, abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Ist unter § 2 „Zeitpunkt Bilanzkreiswechsel“ nichts eingetragen, dann wird Q CELLS die Ummeldung – und nach erfolgreicher Ummeldung den Start der Vermarktung – unverzüglich durchführen, wenn die hierfür jeweils notwendigen vertraglichen und sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Ist ein Datum eingetragen, dann wird die Ummeldung zum frühesten in den Marktprozessen vorgesehenen Zeitpunkt erfolgen, der nach dem genannten Datum liegt. Sind mehrere TE einer Marktlokations-ID zugeordnet, dann kann eine Ummeldung nur einheitlich erfolgen; widersprüchliche Angaben in verschiedenen Aufträgen gehen zulasten des Betreibers. Der Betreiber versichert Q CELLS ausdrücklich, dass das Recht zur Vermarktung keinem anderen Vermarkter eingeräumt wurde und eingeräumt wird und Hanwha Q CELLS zusteht.

§ 4 Hinweise für Verbraucher

Falls zutreffend bitte ankreuzen:
Für Verbraucher besteht ein Widerrufsrecht entsprechend der Widerrufsbelehrung von Q CELLS. Download Widerrufsbelehrung und -formular
Sollte ich ein Verbraucher sein, nehme ich zur Kenntnis, dass die Anmeldung beim Netzbetreiber erst nach dem Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen kann.

§ 5 Hinweise für Wiederverkäufer

Falls zutreffend bitte ankreuzen:
Für den Fall, dass ich ein Wiederverkäufer von Strom bin, nehme ich zur Kenntnis, dass im Falle von einer Abrechnung gegenüber von einem Wiederverkäufer die Steuerumkehr anzuwenden ist und sich die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers aus § 13Abs. 2 UStG ergibt.

§ 6 Abrechnungsdaten

Die Abrechnung erfolgt entsprechend den Regelungen in § 6 der Allgemeinen Vermarktungsbedingungen.
ABRECHNUNG
Die Auszahlung sämtlicher Erlöse erfolgt auf das vom Betreiber benannte Konto:
Die Parteien sind sich einig, dass die Leistungen aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag mittels Gutschrift im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 2 UStG gegenüber dem Betreiber abgerechnet werden können.

Sämtliche Erlöse des Betreibers und ggf. von ihm zu zahlende Gebühren verstehen sich ohne die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird Hanwha Q CELLS im Rahmen der Gutschrift/ Rechnung ausweisen und an den Betreiber erstatten.

Die Übermittlung von Rechnungen und evtl. Gutschriften erfolgt elektronisch auf die Emailadresse des Betreibers oder über ein Kundenportal, wie in § 6.5 der Allgemeinen Vermarktungsbedingungen geregelt.
* Pflichtfeld

ANLAGE 1

Vollmacht und Bestätigung
Vollmachtnehmer
Hanwha Q CELLS GmbH
OT Thalheim
Sonnenallee 17 – 21
06766 Bitterfeld-Wolfen
Deutschland,
vertreten durch die Geschäftsführung

- nachfolgend auch als „Vermarkter“ bezeichnet -

Vollmachtgeber

Mit Q CELLS wird ein Vertrag über den Bezug und die Vermarktung von Strom aus Energieerzeugungsanlage(n) im Rahmen der EEG-Direktvermarktung abgeschlossen. Dieser Vertrag betrifft die nachstehende technische Einheit (TE):
Hiermit erteilen wir dem Vermarkter Vollmacht, sämtliche Rechtsgeschäfte und Handlungen im Zusammenhang mit der Vermarktung von in das Netz der allgemeinen Versorgung einzuspeisenden Strommengen zu tätigen. Insbesondere ist der Vermarkter zum Abschluss jeglicher damit in Zusammenhang stehender Verträge sowie zur Abgabe und zum Empfang entsprechender Erklärungen (z.B. Bilanzkreisummeldungen) und Informationen berechtigt, soweit uns hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Vermarkter ist zur Erteilung von Untervollmachten berechtigt. Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB wird erteilt.

Wir versichern, dass die vorgenannten TE in unserem Eigentum stehen, oder, falls dies nicht der Fall ist, dass wir dazu berechtigt sind, die Vermarktung vom Vermarkter durchführen zu lassen.

Als Betreiber verpflichte ich mich, Q CELLS die vorstehende Vollmacht auf Aufforderung auf einem von Q CELLS übersandten Vordruck samt Unterschrift zukommen zu lassen. Ich nehme zur Kenntnis, dass solange diese Verpflichtung nicht erfüllt ist, Q CELLS nicht verpflichtet ist, seinen Pflichten nach diesem Vertrag nachzukommen.
* Pflichtfeld

ANLAGE 2


Ansprechpartner/Betreiberunterlagen
Ansprechpartner für Vertragswesen des Betreibers

Ansprechpartner Rechnungswesen (falls abweichend)
BETREIBERUNTERLAGEN

Vom Betreiber auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Unterlagen und Informationen:
  • Erklärungen des Betreibers gegenüber ÜNB
  • Technische Datenblätter der TE Netzanschluss- und Netznutzungsverträge
  • Einspeiseganglinie der letzten sechs Monate (sofern vorhanden)
  • Erforderliche Informationen für die technische Anbindung der Fernwirkeinheiten
  • Letzte Abrechnung des Netzbetreibers im Falle von Erzeugungsanlagen
Sie können Ihre Angaben vorher prüfen.
Der Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung von Q CELLS zustande, die innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung des Auftrags zu erfolgen hat.

DATENSCHUTZ
Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend unserer Datenschutzerklärung behandelt.
* Pflichtfeld

Wir beraten Sie gerne:

+49 3494 386 44 22

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