§2 Angaben zu der zu vermarktenden PV-Anlage
2.1 Notwendige Informationen zu der zu vermarktenden TE TE = technische Einheit
Systemname der TE (eigene Bezeichnung Betreiber)
Standort der TE (Straße, PLZ, Ort oder Koordinaten)*
Geographische Lage (Dezimal oder Grad/Minute/Sekunde)
Besonderheiten des Standortes (Berg/Feld/See/etc.)
Anlagenschlüssel
Zuständiger Verteilernetzbetreiber*
Installierte Leistung in kW*
Zählernummer
Netzseitige Spannungsebene des Netzanschlusses andere Spannungsebene
Bitte wählen Sie aus, welche ID/Nummer Sie für die Anmeldung Ihrer Anlage zur Hand haben (Marktlokations-ID bevorzugt) und geben diese im Feld darunter entsprechend an.
Marktlokations-ID (11-stellig, numerisch; ehem. Abrechnungszählpunkt)
Alternativ zur Marktlokations-ID Vorgangsnummer/Registrierungsnr.
Messlokations-ID (33-stellig; ehem. Zählpunktbezeichnung, beginnt „DE")
Marktstammdatenregister-ID der Stromerzeugungseinheit
Weitere technische Daten
Q CELLS ist berechtigt weitere Daten über die Anlage und ihren Betrieb nach Vertragsschluss anzufordern. Dies kann auch auf elektronischen Weg (z. B. Excel-Datei) erfolgen.
Zeitpunkt Bilanzkreiswechsel Die An-/Ummeldung der TE durch Q CELLS soll erfolgen Datum
Inbetriebnahme und Testbetrieb: Soweit die zu vermarktende Anlage oder Teile davon, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht in Betrieb sind, ist der Betreiber verpflichtet, Q CELLS mindestens 6 Werktage vor Inbetriebnahme der Anlage oder Anlagenteile hierüber zu informieren. Findet vor der dauerhaften Inbetriebnahme der Anlage ein Testbetrieb statt, dann ist der Betreiber ebenso verpflichtet, die Testphasen gegenüber Q CELLS innerhalb der gleichen Frist anzukündigen. Unterbleibt eine Information über Testphasen oder Inbetriebnahme, dann ist Q CELLS an der Vermarktung gehindert und ist nicht zur Vergütung der von der Anlagen oder den Anlagenteilen eingespeisten Energie verpflichtet.
2.2 Für die Regelung mit der Fernwirkeinheit erforderliche Informationen Ansprechpartner bei Störungen (Darf jederzeit benachrichtigt werden, wenn Q CELLS eine Störung der technischen Einheit feststellt.)
Name, Vorname (bei Störungen)*
Telefonnummer / Mobilnummer (bei Störungen)*
Name, Vorname (vor Ort)*
Telefonnummer (vor Ort)*
2.3 Notwendige Angaben für PV-Anlagen Aufdach oder Freifläche*
Modulhersteller, Modultyp*
Name Anbieter Direktvermarkter-Schnittstelle (z.B. Solare Datensysteme)
Eigenverbrauch (%) / Speicher*
Wechselrichtertyp*
Typ Datenlogger (z.B. Solar-Log 1900)
Anschlussmethode Schnittstelle (z.B. Modbus TCP)
* Pflichtfeld
§ 3 Wirksamkeit, Vertragslaufzeit und Kündigung Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten zuzüglich dem Zeitraum, der zwischen wirksamen Vertragsschluss und Start der tatsächlichen Vermarktung der TE liegt, abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Ist unter § 2 „Zeitpunkt Bilanzkreiswechsel“ nichts eingetragen, dann wird Q CELLS die Ummeldung – und nach erfolgreicher Ummeldung den Start der Vermarktung – unverzüglich durchführen, wenn die hierfür jeweils notwendigen vertraglichen und sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Ist ein Datum eingetragen, dann wird die Ummeldung zum frühesten in den Marktprozessen vorgesehenen Zeitpunkt erfolgen, der nach dem genannten Datum liegt. Sind mehrere TE einer Marktlokations-ID zugeordnet, dann kann eine Ummeldung nur einheitlich erfolgen; widersprüchliche Angaben in verschiedenen Aufträgen gehen zulasten des Betreibers. Der Betreiber versichert Q CELLS ausdrücklich, dass das Recht zur Vermarktung keinem anderen Vermarkter eingeräumt wurde und eingeräumt wird und Hanwha Q CELLS zusteht.
§ 4 Hinweise für Verbraucher Falls zutreffend bitte ankreuzen: Für Verbraucher besteht ein Widerrufsrecht entsprechend der Widerrufsbelehrung von Q CELLS.
Download Widerrufsbelehrung und -formular Sollte ich ein Verbraucher sein, nehme ich zur Kenntnis, dass die Anmeldung beim Netzbetreiber erst nach dem Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen kann.
§ 5 Hinweise für Wiederverkäufer Falls zutreffend bitte ankreuzen: Für den Fall, dass ich ein Wiederverkäufer von Strom bin, nehme ich zur Kenntnis, dass im Falle von einer Abrechnung gegenüber von einem Wiederverkäufer die Steuerumkehr anzuwenden ist und sich die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers aus § 13Abs. 2 UStG ergibt.
Die Auszahlung sämtlicher Erlöse erfolgt auf das vom Betreiber benannte Konto:
Kontoinhaber*
USt-IdNr. (wenn nicht vorhanden Steuernr. des Betreibers)*
IBAN*
BIC*
Kreditinstitut*
Die Parteien sind sich einig, dass die Leistungen aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag mittels Gutschrift im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 2 UStG gegenüber dem Betreiber abgerechnet werden können. Sämtliche Erlöse des Betreibers und ggf. von ihm zu zahlende Gebühren verstehen sich ohne die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird Hanwha Q CELLS im Rahmen der Gutschrift/ Rechnung ausweisen und an den Betreiber erstatten. Die Übermittlung von Rechnungen und evtl. Gutschriften erfolgt elektronisch auf die Emailadresse des Betreibers oder über ein Kundenportal, wie in § 6.5 der Allgemeinen Vermarktungsbedingungen geregelt.
* Pflichtfeld
ANLAGE 1 Vollmacht und Bestätigung Vollmachtnehmer
Hanwha Q CELLS GmbH OT Thalheim Sonnenallee 17 – 21 06766 Bitterfeld-Wolfen Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführung - nachfolgend auch als „Vermarkter“ bezeichnet -
Vollmachtgeber
Firma*
Vertreten durch*
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Land
Mit Q CELLS wird ein Vertrag über den Bezug und die Vermarktung von Strom aus Energieerzeugungsanlage(n) im Rahmen der EEG-Direktvermarktung abgeschlossen. Dieser Vertrag betrifft die nachstehende technische Einheit (TE):
Anlagenart*
Standort TE (Straße, PLZ, Ort oder Koordinaten)*
Marktlokations ID 11-stellig, früher Zählerpunktbezeichnung
Hiermit erteilen wir dem Vermarkter Vollmacht, sämtliche Rechtsgeschäfte und Handlungen im Zusammenhang mit der Vermarktung von in das Netz der allgemeinen Versorgung einzuspeisenden Strommengen zu tätigen. Insbesondere ist der Vermarkter zum Abschluss jeglicher damit in Zusammenhang stehender Verträge sowie zur Abgabe und zum Empfang entsprechender Erklärungen (z.B. Bilanzkreisummeldungen) und Informationen berechtigt, soweit uns hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Vermarkter ist zur Erteilung von Untervollmachten berechtigt. Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB wird erteilt. Wir versichern, dass die vorgenannten TE in unserem Eigentum stehen, oder, falls dies nicht der Fall ist, dass wir dazu berechtigt sind, die Vermarktung vom Vermarkter durchführen zu lassen. Als Betreiber verpflichte ich mich, Q CELLS die vorstehende Vollmacht auf Aufforderung auf einem von Q CELLS übersandten Vordruck samt Unterschrift zukommen zu lassen. Ich nehme zur Kenntnis, dass solange diese Verpflichtung nicht erfüllt ist, Q CELLS nicht verpflichtet ist, seinen Pflichten nach diesem Vertrag nachzukommen.
* Pflichtfeld